Er hat doppelwandige Tanks, es ist eine Leckagesicherung vorhanden.
Das Schutzziel ist Tankanlagen ab 5.000 l vor Bränden zu schützen, sowohl von aussen, daher Raum in F 90 /T30 als auch von innen durch Untersagen von Einbringen anderen Anlagen/ Geräte und Verbot anderer Verwendungsmöglichkeiten.
Ihr eingestellter Behälter ist offensichtlich eben ohne irgendwelche Zündgefahren zu sehen, das wäre festzustellen. Ein Risiko/Gefahr (Brand oder Leckage) ist nicht vorhanden.
Demnach wäre eben die Abweichung nach §63 tatsächlich zu beantragen.
Diese Abweichung müsste man da auch zwingend nachkommen, da eben aus dieser eingestellten Anlage keinerlei Gefahren ausgehen, sowohl eben in Bezug auf Brandgefahren und eben auch im Falle von Leckagen nicht.
Der Heizöltank ist doppelwandig ausgeführt, einen Auffangraum brauchen sie nicht, die Türen müssen auch nicht hoch gesetzt werden.